Hinweise für Gartenfreunde

Es blüht im Garten

Geräteausleihe neu geregelt: Vollmacht für Externe

Die Geräteausleihe erfolgte bisher an die Gartenpächter bzw. Vereinsmitglieder. Diese wurden dabei namentlich in das Gerätebuch eingetragen. Dies ermöglicht z. B. nachzuvollziehen, wer einen Rasenmäher ausgeliehen hatte. Besonders in den Fällen, in denen ein Gerät beschädigt wurde, sind diese Angaben wichtig.

In letzter Zeit gab es jedoch den Wunsch Geräte auch an Personen auszuleihen, die nicht Pächter/ Vereinsmitglieder sind. Der Vorstand hat am 16. Juli 2014 darüber beraten und entschieden, dass die Ausgabe der Geräte nicht an Personen erfolgt, die nicht zu unserem Verein gehören. Bei der Vergabe an sog. Externe könnten Probleme im Falle einer Beschädigung, unterlassenen Rückgabe oder auch bei Unfällen entstehen, die vermieden werden sollen.

Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine Vollmacht vorliegt. Dies kann z. B. im Krankheitsfall notwendig werden. Diese einmalige Vollmacht muss Datum, Gartennummer, Namen und Unterschrift des Gartenpächters enthalten, welcher die Vollmacht erteilt hat. Ebenso den Namen des Bevollmächtigten. Die Vollmacht verbleibt beim Gerätewart. Der Bevollmächtigte muss dem Gerätewart bekannt sein. Selbstverständlich darf das verliehene Gerät nur auf unserem Vereinsgelände benutzt werden.

Geräteausleihe

Der Kreis der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die Geräte des Vereins ausleihen wurde aktualisiert. Wenn Sie ein Gerät benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Gartenfreundinnen und Gartenfreunde. In dem Team sind Berufstätige und Ruheständler beteiligt, damit dürfte eigentlich immer jemand angetroffen werden.

Eine aktuelle Liste der ausleihenden Gartenfreundinnen und Gartenfreunde (Namen und Gartennummern) befindet sich auch im Hauptwegweiser!

Geräteausleihe und Gemeinschaftsarbeit

Findet eine Gemeinschaftsarbeit statt, dann sind Helmut Wohltmann und die mitwirkenden Gartenfreundinnen und Gartenfreunde im Einsatz. Die eingeteilten Arbeiten werden dann konzentriert abgearbeitet, wie beispielsweise das Mähen des Hanges am Hauptweg. Unterbrechungen der Arbeiten für Geräteausgaben- bzw. Rücknahmen sind darum recht störend. Aus diesem Grund hat der Vorstand in seiner Sitzung am 26. September 2012 beschlossen, dass in den Zeiten der Gemeinschaftsarbeiten keine Geräteausleihe erfolgt.

Gemeinschaftsarbeiten erfolgen an Samstagen zwischen 10:00 und 13:00 Uhr. Die genauen Termine werden in der Terminliste und im Aushang bekanntgegeben.

Unsere Hecken

Für alle Gärten mit Hecken, die unsere Gartenanlage nach außen begrenzen und für die anderen Hecken, die nicht als Vereinshecken bezeichnet werden, gelten bestimmte Regeln. Diese Regeln dienen dem Naturschutz und dem guten Eindruck unserer Gartenanlage, letztlich dem guten Miteinander. Der Vorstand hat alle wichtigen Informationen zusammengestellt, nachzulesen unter Fachberatung.

Die Zeitpunkte der Heckenschnitte darf erst erfolgen, wenn keine brütenden Vögel mehr darin sind. Deshalb:
1. Heckenschnitt kurz vor dem 31. Juli jeden Jahres,
2. Heckenschnitt kurz vor dem 15. November jeden Jahres.

Hainbuchenschnitt für den Kompost

Der Hainbuchenschnitt hilft einen guten Kompost zu produzieren. Denn er bildet eine lockere und  luftdurchlässige Schicht, auf die dann zum Beispiel Grasschnitt geschichtet werden kann. Das Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff ist in seinen Zellen besonders wertvoll. Im Gegensatz zum Beispiel zur Walnuss ist in seinen Blättern keine Gerbsäure enthalten, deshalb gut für den Kompost und als Mulchmaterial. Siehe Fachberatung.

 

Uwe mit Hut

 

Ruhezeiten und Geräusche

Lärm der morgens, nachts und in der Mittagszeit gemacht wird, der stört besonders.

Einmal die Kleingärtner in der Nachbarschaft, aber auch die Bewohner der benachbarten Wohnhäuser. Auch an den Wochenenden und an Feiertagen wird von vielen Gartenfreunden vor allem Ruhe im Garten gesucht.

Beispielsweise die lauten Geräusche von Motorsägen, von Heckenscheren oder das Hämmern an der Laube sind dann unpassend. Für diese lauten Arbeiten sind besondere Zeiten vorgesehen:
Montag bis Freitag:  7:00 bis 13:00 Uhr  und  15:00 bis 19:00 Uhr
Sonnabend:               7:00 bis 13:00 Uhr

Sonntage und an den Feiertagen:
Keine lauten Arbeiten erlaubt!

Die Rasenmäher werden nur so ausgeliehen, dass die Arbeiten noch innerhalb der „Lärm-Zeiten“ abgeschlossen werden können. Wenn Firmen mit lauten Arbeiten beauftragt werden, wie zum Beispiele den Heckenschnitt mit der Motorheckenschere, dann sollte bei der Beauftragung daran gedacht werden, dass die Firmen nur dann in den Ruhezeiten arbeiten, wenn es unbedingt nötig ist.

Wasser ist Gießwasser

Das Wasser aus unserem Garten-Leitungsnetz ist kein Trinkwasser. Es wird zwar in einwandfreiem
Zustand durch die Stadtwerke am Zähler Grotefendstraße eingespeist.

Doch, je nach Abnahme steht es etwas länger in der Leitung, vor allem in den Stichleitungen. Eine mangelhafte Durchspülung ist dann die Folge. Im Winter steht das Leitungsnetz leer und kann deshalb ebenfalls verkeimen.
Vor dem Genuss als Trinkwasser ist es deshalb unbedingt abzukochen! Besser ist, sich Mineralwasser mitzubringen.

Die Wege müssen frei bleiben!

Der 1. Vorsitzende, Manfred Schulz, wies u.a. in seinem Geschäftsbericht 2010 darauf hin, dass der Hauptweg und die Stichwege unbedingt von Zweigen und Blumen freizuschneiden sind, damit sich kein Passant verletzen und auch jeder bei Regenwetter ungestört auf den Wegen laufen kann.

Gemeint sind damit auch die Rosen, deren Zweige auf die Wege herüberhängen und damit ein Vorbeikommen mit dem Kinderwagen, der Schubkarre oder dem Fahrrad erschweren. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Gäste und Gartenfreunde, die unverletzt und ungestört zu den Gärten gelangen möchten. Die Wege gehören der Gemeinschaft und dienen der gemeinschaftlichen Nutzung. Im Notfall muss der Vorstand die Entfernung selbst durchführen bzw. die Entfernung veranlassen.

Rosenkrankheiten

Tipps zur Behandlung von erkrankten Rosen gerne persönlich von unserem Fachberater Matthias Schulz. Siehe Fachberatung.

Nistkästen und Nisthilfen

Welche "Wohnungen mit Ausblick" sind für unsere Vögel in den Gärten geeignet? Beratungen dazu von unserem Fachberater Matthias Schulz. Siehe Fachberatung.

Bodenproben

Bodenproben zu prüfen ist alle 3 bis 5 Jahre sinnvoll. Die den Analysen beigelegten Düngeempfehlungen geben wichtige Hinweise.

Zwei Proben kosten bei einer Untersuchung  und mit schriftlicher Düngeempfehlung ca. 75,- Euro. Gute Informationen zum Vorgehen bei der Probennahme stehen im Gartenfreund Nr. 2/2010. Beratungen dazu gibt es auch von unserem Fachberater Klaus Brandstädter. Siehe Fachberatung.

Komposthaufen

Die Vorteile der Kompostierung liegen auf der Hand, denn wertvolle Nährstoffe bleiben im Garten.

Nach ca. 6 bis 12 Monaten können gesunde Pflanzenabfälle kompostiert dem Boden wieder zugeführt werden. Zur Kompostierung wird ein geeigneter Platz benötigt: halbschattig, mit Bodenkontakt, windgeschützt.

Nicht breiter als 2 Meter und nicht höher als 1,50 Meter, Mindestabstand zum Nachbargarten nicht weniger als 50 cm. Beratungen dazu von unserem Fachberater Klaus Brandstädter.

Die beiden Fachberater des KGV "Am Rohns" sind über die E-Mail-Adresse: FachberatungatKGVamRohns [dot] de zu erreichen. Siehe Fachberatung.

 

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer